Neues kantonales Hundegesetz (NKH):Das neue kantonale Zürcher Hunde-gesetz tritt auf den 1. Juni 2025 in Kraft.In Kürze:ALLE die nach Inkraftsetzung einen Hundübernehmen, müssen 6 Lektionen Hundeschulebesuchen. Ein Ersthundehalter zusätzlich2 Std. Theoriekurs vor dem Kauf des Hundes.Für alle die noch vor dem 1. Juni 2025 einenHund übernehmen, gelten die bisherigenAuflagen.Link zu der gesamten Gesetzesvorlage hier